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    Hinweise zum Kenntnisnachweis und zur Registrierungspflicht von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS). (Stand, Mai 2021)

    • „Kenntnisnachweis“

    Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) schreibt für Modellflieger, die ihr Flugmodell im Rahmen eines Modellflugverbandes ebenso auf unserem Modellfluggelände betreiben wollen, einen Kenntnisnachweis vor. Wer also sein Flugmodell in Flughöhen von mehr als 120 Metern über Grund oder mit mehr als 2 Kilogramm Abfluggewicht fliegen möchte, für den ist der Nachweis erforderlich. Das gilt sowohl für das Fliegen auf als auch außerhalb von Modellfluggeländen.

    Der Kenntnisnachweis ist wie der Versicherungsnachweis beim Fliegen von Modellen bei sich zu führen. Der Kenntnisnachweis umfasst inhaltlich betriebliche sowie luftrechtliche Themen. Hier geht’s zum Kenntnisnachweis des DMFV inklusive der Lernplattform.

    • „e-ID“ - das Nummernschild fürs Modellflugzeug

    Für alle Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) besteht seit Mai 2021 eine EU-Registrierungspflicht. Hierzu zählen auch die Betreiber von Flugmodellen! Die e-ID wird einmalig beantragt und ist, anders als beim Auto, für mehrere Modelle gültig. Die e-ID muss an jedem Modell, welches auf unserem Gelände betrieben werden soll, an geeigneter Stelle angebracht sein. Mitgliedern des DMFV wird ein vereinfachter Beantragungsweg der e-ID mit Aufnahme in den Verband angeboten. Die e-ID kann aber auch direkt über das Portal des Luftfahrtbundesamtes (LBA) beantragt werden. Entsprechende Nachweise (Versicherung, Kenntnisnachweis etc.)  sind dann dort anzufügen. 

    Eine Anleitung wie und wo ihr die e-ID am Modell am besten anbringt findet ihr hier.

     


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    01. Januar 2025
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