Hinweise zum Kenntnisnachweis und zur Registrierungspflicht von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS). (Stand, Mai 2021)
- „Kenntnisnachweis“
Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) schreibt für Modellflieger, die ihr Flugmodell im Rahmen eines Modellflugverbandes ebenso auf unserem Modellfluggelände betreiben wollen, einen Kenntnisnachweis vor. Wer also sein Flugmodell in Flughöhen von mehr als 120 Metern über Grund oder mit mehr als 2 Kilogramm Abfluggewicht fliegen möchte, für den ist der Nachweis erforderlich. Das gilt sowohl für das Fliegen auf als auch außerhalb von Modellfluggeländen.